Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Deutschland

Gültig für die deutsche Zweigniederlassung der Service Plus Suisse GmbH.

1. Vertragsbestandteile

1.1 Verbindlichkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit der Deutschen Zweigniederlassung der Service Plus Suisse GmbH. Bei länderübergreifenden Verträgen gelten die national einschlägigen Regelungen; im Zweifel haben die jeweiligen länderspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Diese AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit der Zweigniederlassung der Service Plus Suisse GmbH in Deutschland (nachfolgend: SPS ZNL GmbH) wie Lieferungen mit und ohne Montage, Verkäufe, alle damit zusammenhängenden

Dienstleistungen und Folgeaufträge, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Spätestens mit der Bestellung bzw. Erteilung des Auftrages gelten unsere Bedingungen als angenommen. Als Auftraggeber gilt der Bauherr oder dessen rechtsgültig bestellter Vertreter. Werden den Vertragsunterlagen technische Dokumente wie Abbildungen oder Zeichnungen beigelegt, einschließlich Maßangaben, beigelegt, so sind diese Unterlagen verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. Bei Abweichungen gilt der Text der zugrunde liegenden Ausschreibung bzw. der vertraglichen Unterlagen. Die nachstehenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsunterlagen, einschließlich Bestellungen, Bestätigungen und Werkverträgen. Verträge werden nur durch die seitens SPS ZNL GmbH rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung verbindlich.

1.2 Grundlagen

Es gelten die maßgeblichen deutschen und europäischen DIN- und EN-Normen für Fenster, Türen und Montageleistungen (insbesondere die DIN 18355 und DIN EN 14351-1). Die VOB/B kann bei entsprechender Vereinbarung integraler Vertragsbestandteil werden.

1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge

    1. individueller Werkvertrag
    2. diese AGB
    3. weitere Richtlinien und Normen

2. Urheberrecht / Datenschutz / Werbung

Sämtliche von uns bereitgestellten Unterlagen wie Zeichnungen, Beschriebe, Muster, Berechnungen und technische Dokumente sind Eigentum des Unternehmers und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist daher ausdrücklich untersagt, auch das Abschreiben dieser Unterlagen ist rechtwidrig. Bei Übertretung dieser Auflage haftet der Empfänger der Unterlagen für den Schaden in Höhe des Aufwandes, der für die Erstellung dieser Unterlagen benötigt wurde, sowie einen etwaigen Schadensersatz für entgangene Aufträge. Unterlagen dieser Art können jedoch gegen Gebühr und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für die einmalige Weitergabe freigegeben werden.

Bilder und Videos die vor, während und nach der Bauphase erstellt werden und im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit stehen, können auf der firmeneigenen Website, Social Media, sowie sonstiger Werbekanäle und Printmedien zu werbezwecken veröffentlicht werden. Ein widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Bilder und Videos sind Eigentum der Service Plus Suisse GmbH.

3. Technik und Entwicklung

3.1 Konstruktionsänderungen

Diese Unterlage basiert auf dem aktuellen Stand der Produkte und Leistungen unserer Zulieferanten und Subunternehmer. Verbesserungen und Konstruktionsänderungen bleiben jederzeit und ohne Vorankündigung vorbehalten.

3.2 Glas

Leichte Farbunterschiede müssen toleriert werden. Voraussetzungen für die Garantieleistungen bei Isolierglas sind in der «GLAS-NORM, Isolierglas, Anwendungstechnische Vorschriften 01» und «DIN 1249 – Glas im Bauwesen; Bestimmung der Qualitätsmerkmale», umschrieben und bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.

3.3 Glasbruch

Aufgrund der hohen Fertigungsqualität von Floatglas sind die Eigenspannungen des Glases von großer Gleichmäßigkeit und führen daher nicht zum Glasbruch. Glasbruch und sogenannte „Spannungsrisse“ sind deshalb ausschließlich auf äußere mechanische und / oder thermische Einwirkungen zurückzuführen und fallen nicht unter Garantie. Es ist bauseits sicherzustellen das keine thermische Überbelastungen des Isolierglases entstehen (Gegenstände zu nahe am Fenster, Teilbeschattung etc.) die einen Bruch zur Folge haben können. Wir empfehlen deshalb eine Glasbruchversicherung abzuschließen.

3.4 Personenschutz mit Glas

Für alle Verglasungen gelten die technischen und rechtlichen Anforderungen der DIN 18008. In personengefährdenden Bereichen, insbesondere bei absturzsichernder und bodentiefer Verglasung, wird Sicherheitsglas (ESG oder VSG) entsprechend den Vorschriften verwendet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Personenschutzanforderungen sowie Nutzungsbedingungen rechtzeitig mitzuteilen.

3.5 Regelung Baufeuchte

Die Luftfeuchtigkeit in Bauten, insbesondere mit eingebauten Holzfenstern, darf nicht mehr als 60% betragen. Holzkanteln für die Herstellung von Fenster sind auf 13% ±2% (Vorgaben Norm) abgetrocknet. Übermäßige Luftfeuchtigkeit kann über die Oberfläche (atmungsaktive Behandlung) ins Holz eindringen und dieses quellen lassen. Längerfristig kann dies zu Schäden an den Holzteilen sowie insbesondere deren Oberfläche und in extremen Situationen zu Korrosion an den Beschlagsteilen führen. SPS ZNL GmbH sowie deren Zulieferer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf zu hohe Luftfeuchtigkeit während der Bauphase oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuführen sind. Die maximal zulässige Luftfeuchtigkeit von 60% muss durch regelmäßiges Lüften oder durch eine geeignete Bauaustrocknung bauseits sichergestellt werden.

Hohe Luftfeuchtigkeit ist unter anderem erkennbar, wenn Kondensat auf der raumseitigen Isolierglasscheibe sichtbar ist. Vor allem in der kälteren Jahreszeit, bei größeren Temperaturdifferenzen innen zu außen, ist darauf zu achten und mehrmals täglich genügend richtig (Stoß- oder Querlüftung) zu lüften.

3.6 Wartung Beschläge

Um Verschleiß zu vermeiden, ist ein regelmäßiges Fetten und Ölen (mindestens einmal jährlich, in Abhängigkeit der Einbaulage auch öfter) aller beweglichen Teile im Flügel und Rahmen erforderlich. Werden diese Wartungsarbeiten nicht durchgeführt, erlischt die entsprechende Garantie seitens SPS ZNL GmbH und deren Zulieferanten. Sicherheitsrelevante Beschlagsteile sind mindestens einmal jährlich auf festen Sitz zu prüfen und auf Anpressdruck zu kontrollieren. Ja nach Erfordernis sind Befestigungsschrauben nachzuziehen, bzw. abgenutzte Teile (sogenannte Verschleißteile) auszutauschen.

Die Einstellarbeiten an den Beschlagsteilen, vor allem an den Ecklagern und –bändern, sowie das Austauschen von Teilen können selbst durchgeführt werden. Allerdings verfällt bei fehlerhafter Montage ein allfälliger Garantieanspruch. Wir empfehlen ausdrücklich Ihre Fenster und Türen durch unseren Service regelmäßig zu warten, um langfristige Beschädigungen auszuschließen.

3.7 Wartung Kunststoff-Profile

Die Oberflächen der Kunststoff-Profile sind regelmäßig (mehrmals jährlich) mit einem schonenden Reinigungsmittel und viel Wasser zu reinigen. Scheuernde oder an lösende Reinigungsmittel sind unbedingt zu vermeiden. Partikel aus Umweltverschmutzung (Blütenpollen, Blütenstaub, Ruß, Bremstaub Eisenbahn, etc.) können zusammen mit Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung in die Oberfläche eingebrannt werden. Hierbei handelt es sich um eine Oberflächenverschmutzungen.

Die Verschmutzung von Kunststoff-Profilen berechtigt den Auftraggeber nicht, die Profile auf Kosten von der SPS ZNL GmbH und deren Zulieferer reinigen oder ersetzen zu lassen.

3.8 Wartung Holzprofile

Holz ist ein Naturprodukt und benötigt Schutz durch Farbanstrich oder Lasur. Die verwendeten Reinigungsmittel müssen mit den Materialien verträglich sein. Alle zwei Jahre sind die bewitterten Oberflächen zu kontrollieren. Falls der Oberflächenschutz (Lack, Lasuren) stark abgebaut ist, empfiehlt sich eine Nachbehandlung mit demselben Überzugsmaterial. Bei einer kompletten Überholung des Außenanstrichs ist darauf zu achten, dass die Außenschicht nicht dicker (dampfdichter) ist als der Innenanstrich. Damit werden Schäden am Außenanstrich vermieden, die infolge des Dampfdruckgefälles von innen nach außen entstehen können. Die Beschläge dürfen nicht überstrichen werden.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Preisangaben, Kostenvoranschläge und sonstige Vorabinformationen erfolgen grundsätzlich freibleibend. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so formuliert sind. Verbindliche Angebote verfallen jederzeit bei Widerruf bzw. spätestens mit Ablauf von 90 Tagen nach Angebotsausstellung. Kalkulationsirrtümer und EDV-Fehler berechtigen uns, die Preisvereinbarung anzupassen. Muster, Masse und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit schriftlicher Bestätigung.

Im Preis sind die gemäß Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen inbegriffen. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von SPS ZNL GmbH maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von SPS ZNL GmbH und der Gegenzeichnung durch den Auftraggeber.

Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine mündliche oder schriftliche Zustimmung, eine Planfreigabe oder eine Bestellaufforderung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter (z. B. Architekt) erfolgt ist.

5. Rücktritt von erteilten Aufträgen

Erteilte oder bestätigte Aufträge können vom Auftraggeber nur aus wichtigem Grund und in schriftlicher Form storniert oder gekündigt werden.

Bei Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber vor Fertigstellung, gleich aus welchem Grund, behält sich die Service Plus ZNL GmbH nach Maßgabe des §649 BGB folgende Ansprüche vor:

Ersatz für bereits erbrachte Leistungen und Lieferungen.

Zusätzlich eine pauschale Entschädigung für den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags.

Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Auftragsfortschritt und wird auf Basis des gesamten Auftragswertes berechnet, sofern kein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

Die Entschädigung beträgt:

Planung abgeschlossen, keine Produktion

15 % des Auftragswertes

Produktion begonnen, Bestellungen ausgelöst

50 % des Auftragswertes

Produktion abgeschlossen, Lieferung bereit

70 % des Auftragswertes

Montage begonnen oder abgeschlossen

80-100 % des Auftragswertes (je nach Fortschritt)

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. der Service Plus ZNL GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche oder mündliche Zusage, die Freigabe von Plänen, eine Bestellung per E-Mail oder die ausdrückliche Auftragsbestätigung/Lieferfreigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist.

6. Werkpreise

Alle im Leistungsverzeichnis ausdrücklich genannten Leistungen sind im Auftragswert enthalten. Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind (z.B. Elektroanschlüsse, Maurerarbeiten, bauseitige Vorbereitung, Schutz vorhandener Anlagen, Gerüststellung, Reinigung, etc.), werden gesondert vergütet.

Im Weiteren sind nachstehende Leistungen nicht in unserem Preis enthalten:

Auf Wunsch des Bestellers geleistete Mehr- oder Zusatzarbeiten, Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit.

Zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht vorausgesehen werden konnten, oder die erst während der Montage zum Vorschein kommen. Diese sind dem Auftraggeber bei Erkennen sofort mitzuteilen.

Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logistikkosten bei bauseits veranlassten Zusatzarbeiten, nicht bereiter Baustelle oder nicht vorgesehenen Unterbrechungen der Arbeit.

Abdecken oder Entfernen von Bauteilen oder Einrichtungen zur Vermeidung von Beschädigungen während der Montagephase.

Bei Raffstoren- und Rollladenarbeiten erfolgen sämtliche elektrischen Anschlüsse, Zuleitungen, Steuerungen inkl. Programmierung bauseits. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs der SPS ZNL GmbH.

Gerüststellung und Hebemittel jeglicher Art

Diese Leistungen sind bauseits zu erbringen oder werden separat verrechnet.

6.1 Bestellungsänderungen

Bei einer Verminderung der Bestellmenge um mehr als 10% (bezogen auf Stückzahlen oder Auftragswert) behalten wir uns einen Zuschlag auf den Einheitspreis vor, einschließlich Kleinmengenzuschlägen für Beschaffung und Montage.

6.2 Verrechnung von Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nach folgenden Regieansätzen durchgeführt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Für Montagearbeiten

€ 85.00 / Stunde (exkl. MwSt.)

Für Planungsarbeiten

€ 140.00 / Stunde (exkl. MwSt.)

Regiepreise unterliegen nicht dem angegebenen Satz für Rabatt und Skonto gemäß Hauptauftrag.

6.3 Teuerung

Materialkosten- und Lohnsteigerungen, die nach Vertragsschluss eintreten, können ab einer Gesamterhöhung von mehr als 2 % des vereinbarten Preises unter Vorlage entsprechender Nachweise des Lieferanten an den Auftraggeber weitergegeben werden. Die Berechnung erfolgt anhand nachvollziehbarer Belege, insbesondere Lieferantenrechnungen oder amtlicher Baukostenindizes. Kleinere Schwankungen bis 2 % werden nicht berechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Preisanpassung zu akzeptieren. Der Nachweis der Steigerung ist von der Service Plus ZNL GmbH zu erbringen. Die konkreten Anpassungen werden dem Auftraggeber zeitnah mitgeteilt.

7. Lieferbedingungen

7.1 Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich um die entstandene Verzögerung, wenn uns Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zukommen, oder wenn die Auftragsbestätigung nachträglich vom Auftraggeber ergänzt oder geändert wurde, oder wenn die erste oder zweite Akontozahlung nicht vertragsgemäß eintrifft. Bei einer Bestellungsänderung beginnt die Lieferfrist ab Bestätigung derselben durch uns neu zu laufen. Die von uns genannten Liefertermine verstehen sich in der Regel als unverbindliche Richtwerte nach Kalenderwochen. Wir setzen alles daran, diese Termine einzuhalten, können jedoch eine verbindliche Zusage erst nach Eintreffen der Ware geben.

7.2 Konventionalstrafen und Prämien

Allfällige Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der Lieferfrist sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich anerkannt sind. Konventionalstrafen sind überdies nur gültig, wenn auch Prämien für frühere Liefertermine ausgesetzt sind und oder Konventionalstrafen in Gegenseitigkeit vereinbart werden. Werden die Pläne vom Auftraggeber oder dessen Vertreter verspätet geliefert und dadurch der Bauablauf verzögert, gelten die gleichen Konventionalstrafen wie bei einer verspäteten Lieferung durch SPS ZNL GmbH.

7.3 Lieferverzögerungen durch den Auftraggeber

Die Folgen für Verzögerungen aus Gründen, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten. Falls diese Verzögerung mehr als 20 Tage über den eingeplanten Montagetermin hinaus beträgt, wird die vertraglich vereinbarte Zahlung fällig. Die Produkte müssen vom Auftraggeber abgenommen und auf seine Kosten und Gefahr bis zur Montage zwischengelagert werden. Eine Lagerung bei uns ist kostenpflichtig.

7.4 Nichteinhaltung der Lieferfrist

Geht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf unser ausschließliches Verschulden zurück, erwächst dem Auftraggeber daraus kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ebenso besteht kein Recht auf Schadenersatz.

7.5 Unvorhersehbare Verzögerungen / höhere Gewalt

Lieferfristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche bestätigt sind. Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Epidemien) berechtigen beide Parteien zur Fristverlängerung oder zur Vertragsauflösung ohne Schadensersatzanspruch.

7.6 Teillieferungen

Sind für Teillieferungen in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich separate Liefertermine vorgesehen, so erfolgt die Lieferung aller Produkte zum festgesetzten Liefertermin. Der Auftraggeber übernimmt die Produkte und lagert sie bis zum möglichen Montagetermin auf seine Kosten und sein Risiko. Eine Zwischenlagerung bei uns oder Dritten ist kostenpflichtig.

7.7 Baureklame

Der Auftraggeber akzeptiert das Anbringen einer Werbetafel / Werbeblache, vor, während und nach der Bauphase (maximal jedoch 2 Monate länger als die tatsächliche Bauphase andauert).

8. Arbeitsbedingungen auf der Baustelle

8.1 Allgemein

Unsere Kalkulation basiert, sofern nicht anders erwähnt, auf folgenden Grundlagen: Montage in einer Etappe, freie Zufahrt und freier Zugang zum Montageort, geeigneter, trockener sowie ebener Lagerplatz für die zu liefernden Bauteile, Stromanschluss, evtl. Gerüste, Hebezeuge.

8.2 Neubau

Bei Neubauten erfolgt die Montage auf vorbereitete Anschläge oder ins Licht versetzt. Die Maueranschläge müssen sauber verputzt sein. Höhenfixpunkte oder Meterrisse sind durch die Bauleitung vor der Montage, pro Raum, am Bauwerk festzulegen und zu markieren. Die Abdichtung erfolgt mit Kompriband, Seidenzopf, Schafwolle, PU-Rundschnur oder Montageschaum bei Fenster ins Licht gestellt. Dampf- und Winddichtheitsabschlüsse sind nicht Bestandteil der Standardleistung und werden nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gegen separate Verrechnung durch SPS ZNL GmbH ausgeführt. Die Baureinigung und Reinigung von Fenster und Glas hat bauseits zu erfolgen. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Masse und Baupläne eingehalten werden, die als Grundlage für die Erstellung der Bestellung gedient haben.

8.3 Renovation in bewohnten Räumen

Voraussetzung: Freier Zugang an die Arbeitsorte, alle Wertgegenstände geräumt oder geschützt, Möbel abgedeckt. Die bei der Demontage oder Montage der Fenster und Türen zum Vorschein kommenden zusätzlichen Arbeiten werden separat verrechnet. Für Schäden an hohlen oder schlecht haftenden Plättli, Wand- oder Leibungsverputz, Tapeten, Kunststeingewänden etc. können wir keine Haftung übernehmen. Bei Beschädigungen von «Unterputz», (d. h. unter Abdeckungen,

Verkleidungen etc.) geführten Leitungen (Strom, TV, Wasser etc.), welche für die Monteure nicht ersichtlich sind, übernimmt SPS ZNL GmbH keine Haftung.

Eventuelle Rollladenarbeiten (Anpassungen, Gurte, Kurbelgestänge, Führungsschienen, Servicedeckel etc.) sowie Demontage und Montage von Heizkörpern etc. müssen, wenn nicht besonders erwähnt, bauseits ausgeführt werden. Wird bei der Montage festgestellt, dass die bestehenden Rollläden auf den alten Fenstern festmontiert sind, müssen diese bauseits durch den Fachmann entfernt werden. Der Arbeitsbereich wird besenrein übergeben.

8.4 Abmahnung Montage

Werden Montagen von Fenstern und Anschlussfugen bei extremen Wetterverhältnissen oder schwierigen Bausituationen von Seiten des Auftraggebers, Bauleitung oder Architekten verlangt, so behält sich SPS ZNL GmbH das Recht vor, mögliche Folgeschäden schriftlich abzumahnen.

8.5 Zwischenlagerung der Bauteile

Dauert die Montage länger als ein Tag, ist, falls nötig, für die Zwischenlagerung der Bauteile kostenlos ein geeigneter, trockener Lagerplatz zur Verfügung zu stellen.

9. Übernahme der Ware respektive des Werkes

9.1 Lieferung ohne Montage

Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers oder Käufers. Falls SPS ZNL GmbH für den Transport beauftragt ist, geschieht dies auf Rechnung des Bestellers. Anders lautende ausdrückliche Vereinbarungen betreffend Transporte bleiben vorbehalten.

9.2 Lieferung, Abnahme und Montage

Mit Abnahme des Werkes (Bauabnahme nach § 640 BGB) geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch findet eine gemeinsame Abnahme statt; andernfalls gilt das Werk als abgenommen, wenn es der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht prüft.

9.3 Gemeinsame Abnahme

Beide Parteien können eine gemeinsame Abnahme des Werkes verlangen. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Wird seitens des Auftraggebers an der gemeinsamen Bauabnahme nicht teilgenommen, gilt das Werk trotzdem als abgenommen.

9.4 Teilabnahme

Erfolgt unsere Leistung in mehreren Teiletappen, können wir für jede Teiletappe eine Abnahme verlangen und die bisher erbrachte Leistung ohne irgendwelche Rückbehalte in Rechnung stellen.

9.5 Untergeordnete Mängel

Mängel, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Nicht-Abnahme des Werkes und zum Rückbehalt von Zahlungen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Zahlungsmodalitäten

Sofern im Werkvertrag keine davon abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, gelten die folgenden Regelungen:

Bei Auftragserteilung

50%

Bei Liefer- bzw. Montagebereitschaft

40%

Schlussrechnung (Bei Lieferung / nach Schlussabnahme)

10%

Der Werklohn ist rein netto ohne Abzüge zu zahlen. Skonto oder andere Abzüge sind nur bei gesonderter Vereinbarung zulässig.

Die Berufung auf Mängelrügen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Bei bauseits bedingten Verzögerungen (Etappierungen, verzögerten Fertigstellungen etc.) können Akontorechnungen in der Höhe von 70 – 90% gestellt werden.

10.2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren bleibt das Eigentum bei der Service Plus Suisse GmbH, Zweigniederlassung Deutschland.

11. Garantie und Gewährleistung

11.1 Gewährleistung

Für Bauwerke gilt die gesetzliche Mängelhaftung von 5 Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für bewegliche Teile und Zubehör, insbesondere Beschläge, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich die Service Plus ZNL GmbH zur Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Während dieser Zeit auftretende Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, entfällt unsere Gewährleistung.

11.2 Ausschluss der Gewährleistung

Unsere Gewährleistung schließt Mängel aus, welche auf mangelhafte Wartung und die Nichteinhaltung unserer Wartungsempfehlungen (gemäß der vorliegenden AGB), übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder Einwirkungen durch Dritte zurückzuführen sind. Jede Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen die auf Fehler in der Baukonstruktion oder in Plänen, die uns vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt wurden, zurückzuführen sind. Der Auftraggeber oder dessen Stellvertreter hat vor Montagebeginn auf allfällige Wasser-, bzw. Elektroleitungen oder der gleichen hinzuweisen, Schäden Aufgrund mangelnder Auskunft weisen wir zurück.

Schäden aufgrund von mangelhafter Bausubstanz wie, lose Fliesen, Hohlraum hinter Fliesen, oder auch losen Putz müssen bauseits behoben werden. Für technisch bedingte Schäden im Leibungsbereich oder anderen angrenzenden Bauteilen, die auf Grund verdeckter Mängel an der Bausubstanz oder anderer und unvorhergesehener Umstände entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Der Aufwand für die Behebung solcher Schäden wird nach unseren Regieansätzen in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber oder dessen Stellvertreter verpflichten sich die von uns gelieferten Produkte vor sämtlichen Schäden auf Grund von Folgearbeiten zu schützen. Schäden durch Dritte wie Schweiß-, Schleifarbeiten, usw. müssen vermieden werden. Schäden dieser Art müssen durch den Verursacher geregelt werden. Prüfen, dass die Entwässerungsschlitze frei bleiben und nicht durch nachfolgende Gewerke verschlossen werden.

Unsere Prospekte, Muster und sonstigen Werbematerialien sowie die der Zulieferer dienen ausschließlich zur unverbindlichen Darstellung der Produkteigenschaften. Sie stellen keine verbindliche Eigenschaftszusicherung dar. Daher übernehmen wir keine Haftung für geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Oberfläche oder Gestaltungsdetails.

Leichte Farbdifferenzen sowie Veränderungen in Ausführung, Material und Design, die dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund zwingender Umstände notwendig sind, gelten nicht als Mangel und berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden besteht nur bei Vorliegen eines Sachschadens oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

11.3 Mängelerfassung/Abnahme

Auf den Arbeitsrapporten hat der Auftraggeber allfällige Mängel aufzuführen. Die Gewährleistung für Glasschäden wird nachträglich nicht übernommen.

11.4 Haftung für Schäden

Die Haftung der SPS ZNL GmbH ist auf Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt. Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungssumme ist auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

11.5 Bewilligungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige amtliche Bewilligungen auf eigene Kosten und rechtzeitig einzuholen. Bussen und Strafen, die in diesem Zusammenhang von SPS ZNL GmbH nicht zu verantworten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).

Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website entnommen werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand und Recht

13.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der SPS ZNL GmbH.

13.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der deutschen Zweigniederlassung.

Wir behalten uns jedoch das Recht vor, auch das zuständige Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Auftraggebers anzurufen.

 13.3 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Wehr (Baden),  Januar 2026

Die jeweils mit unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen versandten AGB haben im Zweifelsfall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.